ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Upstairgo Personaldienste GmbH
Stand: März 2026
- 1. Geltungsbereich
- 2. Arbeitnehmerüberlassung / rechtliche Grundlagen
- 3. Branchenzuschläge / Equal Pay
- 4. Arbeitsschutz / Weisungsrecht
- 5. Einsatzbedingungen / Besonderheiten
- 6. Arbeitszeiten / Stundennachweise
- 7. Zurückweisung / Austausch von Mitarbeitern
- 8. Rechnungsstellung / Zahlung
- 9. Aufrechnung / Zahlungen
- 10. Personalvermittlung
- 11. Haftung / Freistellung
- 12. Verbot der Weiterüberlassung
- 13. Kündigung / Abbestellung
- 14. Datenschutz (DSGVO)
- 15. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung sowie sonstige Dienstleistungen zwischen der Upstairgo Personaldienste GmbH (nachfolgend „Personaldienstleister“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden
2. Arbeitnehmerüberlassung / rechtliche Grundlagen
2.1 Der Personaldienstleister verfügt über die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß AÜG.
2.2 Auf die überlassenen Mitarbeiter finden die jeweils gültigen Tarifverträge der Zeitarbeit (GVP/BAP bzw. iGZ/DGB) Anwendung.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor jedem Einsatz zu prüfen und mitzuteilen:
- ob der Mitarbeiter innerhalb der letzten 6 Monate bereits bei ihm oder einem verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) beschäftigt war
- ob ein Einsatz über einen anderen Personaldienstleister erfolgt ist
3. Branchenzuschläge / Equal Pay
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Personaldienstleister über folgende Punkte zu informieren:
- Branche
- Tarifbindung
- vergleichbares Entgelt
3.2 Macht der Kunde unvollständige oder falsche Angaben, haftet er für sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten, insbesondere:
- Branchenzuschläge
- Equal-Pay-Anpassungen
- Sozialversicherungsbeiträge
- steuerliche Nachforderungen
3.3 Der Personaldienstleister ist berechtigt:
- Verrechnungssätze anzupassen oder
- den Einsatz zu beenden
4. Arbeitsschutz / Weisungsrecht
4.1 Während des Einsatzes übernimmt der Kunde die Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers.
4.2 Der Kunde stellt sicher:
- Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften
- Einhaltung der Arbeitszeiten
- Bereitstellung von Schutzkleidung
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.3 Das fachliche Weisungsrecht liegt beim Kunden, das arbeitsrechtliche Direktionsrecht verbleibt beim Personaldienstleister.
5. Einsatzbedingungen / Besonderheiten
5.1 Der Kunde darf dem Mitarbeiter nur Tätigkeiten übertragen, die:
- vereinbart wurden
- der Qualifikation entsprechen
5.2 Änderungen (z. B. Einsatzort, Tätigkeit) sind unverzüglich mitzuteilen.
5.3 Einsätze im Ausland bedürfen der vorherigen Zustimmung.
5.4 Der Einsatz in bestreikten Betrieben ist unzulässig (§ 11 Abs. 5 AÜG).
6. Arbeitszeiten / Stundennachweise
6.1 Arbeitszeiten sind durch Stundenzettel zu dokumentieren und zu bestätigen.
6.2 Erfolgt keine Bestätigung durch den Kunden, gelten die Aufzeichnungen des Mitarbeiters als verbindlich.
6.3 Der Kunde haftet für Verzögerungen oder falsche Angaben.
7. Zurückweisung / Austausch von Mitarbeitern
7.1 Der Kunde kann Mitarbeiter innerhalb von 4 Stunden nach Einsatzbeginn zurückweisen.
7.2 Die Zurückweisung muss schriftlich und begründet erfolgen.
7.3 Bei berechtigter Zurückweisung stellt der Personaldienstleister Ersatz.
8. Rechnungsstellung / Zahlung
8.1 Abgerechnet werden die tatsächlich geleisteten Stunden.
8.2 Rechnungen sind:
- sofort fällig
- spätestens innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen
8.3 Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Verzug.
8.4 Bei Zahlungsverzug ist der Personaldienstleister berechtigt:
- Einsätze zu stoppen
- Mitarbeiter abzuziehen
- Vorauszahlungen zu verlangen
8.5 Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie 40 € Verzugspauschale werden berechnet.
9. Aufrechnung / Zahlungen
9.1 Aufrechnung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
9.2 Mitarbeiter dürfen keine Zahlungen entgegennehmen.
10. Personalvermittlung
10.1 Wird ein Mitarbeiter übernommen, gilt dies als Vermittlung.
10.2 Dies gilt auch für verbundene Unternehmen (§ 15 AktG).
10.3 Vermittlungshonorar:
- gemäß Vereinbarung
- bei Direktübernahme: 30 % des Jahresbruttogehalts
10.4 Der Anspruch besteht auch, wenn:
- die Einstellung innerhalb von 6 Monaten erfolgt
- ein Zusammenhang zur Überlassung besteht
11. Haftung / Freistellung
11.1 Der Personaldienstleister haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl der Mitarbeiter.
11.2 Für Schäden aus der Tätigkeit haftet der Kunde.
11.3 Der Kunde stellt den Personaldienstleister frei von:
- Ansprüchen Dritter
- Sozialversicherungsträgern
- Finanzbehörden
sofern diese auf falschen Angaben oder Pflichtverletzungen beruhen.
11.4 Für Schäden aus:
- Leben
- Körper
- Gesundheit
haftet der Personaldienstleister nach gesetzlichen Vorschriften.
12. Verbot der Weiterüberlassung
Die Weiterüberlassung an Dritte (Kettenverleih) ist unzulässig.
13. Kündigung / Abbestellung
13.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 5 Arbeitstagen gekündigt werden.
13.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Kunden
- erheblichen Vertragsverstößen
- Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere AÜG)
13.3 Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
13.4 Der Kunde ist berechtigt, einzelne überlassene Mitarbeiter abzubestellen.
Die Abbestellung bedarf der Textform.
13.5 Die Abbestellung einzelner Mitarbeiter berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsverhältnisses.
13.6 Der Personaldienstleister ist berechtigt, Mitarbeiter abzuziehen oder Einsätze zu beenden, wenn:
- der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht nachkommt
- ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vorliegt
- der Einsatz aus wichtigen Gründen nicht fortgeführt werden kann
14. Datenschutz (DSGVO)
14.1 Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
14.2 Daten werden nur für Vertragszwecke verwendet.
14.3 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
15.2 Gerichtsstand: Ludwigsburg (für Kaufleute).
15.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
